Prozess wegen Neonazi-Überfall in Brandis: Schuldspruch für Erik K. aus Görlitz
Patrick Limbach
28.02.2010
Nach über neun Stunden Verhandlung stand am Donnerstag um 18:00 Uhr fest: Erik K. muss ins Gefängnis. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ute Pisecki verurteilte den 23-jährigen Anlagentechniker wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten.
Anzeige / Verlosung der L-IZ.de:

Der Prozess fand unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt. Besucher mussten sich am Eingang des Leipziger Amtsgerichts und vor Saal 218 aufwändigen Personenkontrollen unterziehen. Das öffentliche Interesse war groß. Über ein halbes Dutzend Kamerateams und Fotografen sowie zahlreiche Journalisten waren zum ersten von unzähligen Prozessen gegen die mutmaßlichen Täter im Fall Brandis gekommen. Gegen die rund 40 Beschuldigten wird einzeln oder in kleinen Grüppchen verhandelt. Für die Opfer, von denen drei als Nebenkläger an den Verfahren teilnehmen, bedeutet dies, dass sie noch einige Male ihre traumatischen Erfahrungen durchleben müssen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Görlitzer Erik K. vor, sich am 24. Oktober vergangenen Jahres an dem gewaltsamen Übergriff auf Fans des als linksalternativ geltenden Fußballclubs „Roter Stern Leipzig“ beteiligt zu haben. Da die Anklage von einer gemeinschaftlich begangenen Tat ausgeht, sei K. als Mittäter zu verurteilen, ganz unabhängig davon, ob er selbst jemandem Schaden zugefügt habe. Bei dem brutalen Überfall wurden vier Anhänger des „Roten Sterns“ teils schwer verletzt. Als sich ein Polizeibeamter zwischen die Fronten warf, wurde er mit einer Metallstange geschlagen, blieb aber unverletzt.
Der Angeklagte sah sich in seiner Einlassung weniger als Täter, sondern vielmehr als neugieriger Zuschauer. Zu Verhandlungsbeginn sagte er aus, dass er am Vortag gemeinsam mit Freunden Bekannte in Leipzig besucht hätte. Nach einem feuchtfröhlichem Abend sei man nach Brandis gefahren, um dort bei einer Freundin zu übernachten. Am nächsten Tag wollte man vor der Rückfahrt noch einmal „an die frische Luft“ gehen. Die Freunde hätten nur zufällig von dem Fußballspiel erfahren.
„Wir wussten nicht, wer spielt“, so K. Als sie am Sportplatz „Zur Freundschaft“ eintrafen, habe dort bereits eine größere Personengruppe vor dem Eingang gewartet. K. und seine Begleiter stellten sich dazu, zahlten Eintritt und betraten den Sportplatz. Als diese Leute begannen, die Anhänger des „Roten Stern“ anzugreifen, sei K. zunächst an seinem Platz stehen geblieben, dann aber „aus Neugier“ den Angreifern hinterhergerannt. Als ein Holzstück in seine Richtung flog, hob er es auf und warf es zurück in Richtung Fans des „Roten Stern“. Dabei wurde er von einem anwesenden Journalisten fotografiert.
Einem Anhänger des „Roten Stern“ wurde das Jochbein zertrümmert, Augenhöhle und Schläfenbein gebrochen sowie das Auge verletzt. Die Netzhaut hatte sich abgelöst. Einzig der modernen Augenmedizin war es zu verdanken, dass der 40-Jährige sein Augenlicht zur Hälfte behalten hat. Als er dem Gericht in ruhigem, gelassenem Tonfall seine Verletzungen schilderte, herrschte Schweigen im Saal. Die Richterin stellte später in ihrer Urteilsbegründung fest, dass der Maschinenbauzeichner Zeit seines Lebens unter den Folgen leiden müsse. Er werde seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können und jedes Mal an den Überfall erinnert werden, wenn er in den Spiegel schauen würde. Einem anderen Anhänger wurde mit einer Eisenstange der Unterarm gebrochen. Er leide noch heute unter Angstzuständen.

Leipziger Amtsgericht
Die Verantwortlichen des FSV 1921 Brandis sehen sich selbst als Opfer. Unmittelbar nach dem Überfall wurden Vorwürfe laut, wonach Vereinsangehörige im Vorfeld von dem geplanten Angriff gewusst hätten. Beweise fanden sich hierfür bislang keine. Auch dieser Prozess förderte diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse ans Licht. Vor dem Sportgericht hatte der Sicherheitsbeauftragte des Fußballclubs ausgesagt, er hätte durch den „Buschfunk“ gehört, dass was passieren könne und deswegen die Zahl der Ordner auf zwölf erhöht.
Vor dem Amtsgericht begründete er diese Maßnahme mit der Angst vor frei laufenden Hunden, die die Stern-Anhänger möglicherweise trotz Hundeverbot in der achthöchsten Spielklasse mitbringen könnten. Vereinspräsident, Pressesprecher und Sicherheitschef schilderten übereinstimmend, dass man zunächst nach Rücksprache mit den eingesetzten Polizeikräften einer Gruppe von 10 bis 15 augenscheinlich der rechten Szene zuzuordnenden Personen durch einen Nebeneingang Zutritt zum Sportplatz gewährt habe. Man sei der gemeinsamen Überzeugung gewesen, die eigenen Ordner und die Polizeikräfte könnten diese Leute unter Kontrolle halten. Stadionsprecher Gerd Rose ließ dafür eigens eine Seite des Spielfelds räumen: „Bitte gehen Sie von der Seite weg. Da kommen noch ein paar Dumme.“
Als die Letzten aus dieser ersten Gruppe ihren Eintritt entrichtet hatten, stürmte eine zweite, etwa 30-köpfige Gruppe heran, und überrannte das Ordnungspersonal am Nebentor. Vereinspräsident Günter Kögler sei von den Angreifern zu Boden gerissen worden, als man versuchte, das Tor gewaltsam wieder zu schließen. Einer von ihnen soll gesagt haben, man sei nicht zum Fußballgucken gekommen. „Wir haben eine andere Aufgabe.“ Die Angreifer bewaffneten sich mit Eisenstangen und Holzlatten. Einige nahmen Zahnschutzleisten in den Mund. Die Angreifer schienen sich ihrer Sache sehr sicher. Nur wenige vermummten sich. Erst wurden Böller geworfen, dann stürmte man direkt auf die Anhängerschar des „Roten Stern“ los. „Ich sah in die Augen von Mördern“, sagte ein Brandiser Augenzeuge dem Gericht.
Einzig ein Brandiser Ordner wollte von dem Geschehen nichts bemerkt haben. Hätte man seiner Aussage Glauben geschenkt, hätte man denken können, der Überfall hätte gar nicht stattgefunden. Da seine Aussage zu dem Geschehen an der Pforte, durch welche die Täter den Sportplatz betraten, so widersprüchlich zu den Aussagen aller anderen Zeugen war, drohte ihm Richterin Pisecki mit der Verhängung von Beugehaft. Auf Nachfrage eines Nebenklagevertreters räumte der 37-jährige Arbeitslose ein, mehrere Beschuldigte zu kennen. Da er im März in einem weiteren Brandis-Verfahren geladen ist, forderte ihn die Richterin eindringlich auf, seine Aussage bis dahin nochmals zu überdenken.
Der 23-jährige Erik K. hielt sich auch in seinem Schlusswort bedeckt. Er wolle die Haftzeit nutzen, um nachzudenken. Und um sein Leben zu ändern, sagte er.
K. gehört der Görlitzer Neonazi-Szene an. Er interessiere sich für rechte Politik, sei auch am 17. Oktober in Leipzig dabei gewesen, als Rechtsextreme Polizeibeamte angriffen, weil ihre Aufzugstrecke durch Gegendemonstranten blockiert gewesen war. Er gehöre den „Boot Boys Görlitz“ an, „eine ganz normale Jugendgruppe“, wie er versichert.
Dass es sich um eine Neonazi-Kameradschaft handelt, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, erwähnte er nicht. Mit der Organisation rechter Aufmärsche habe er nichts zu tun, erklärte K. auf Nachfrage. Trotzdem geriet er immer wieder ins Visier der Behörden: Nach seiner Festnahme wurde er von gleich vier Görlitzer Beamten auf dem Beweisfoto identifiziert. 2005 wurde erstmals gegen ihn aufgrund einer Beleidigung ermittelt. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Görlitz damals eingestellt. Am 8. Oktober 2009, 16 Tage vor der Tat in Brandis, wurde K. unter anderem wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. K. hatte sich im Sommer 2008 nach dem EM-Finale zwischen Deutschland und Spanien im Alkoholrausch eine Auseinandersetzung mit Polizeibeamten geliefert. Das Gericht legte diese Verurteilung bei der Strafmaßzumessung zu seinem Nachteil aus, weil sie ihn nicht von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten hatte.
Mit dem Strafmaß von zwei Jahren und zwei Monaten blieb das Gericht schlussendlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Anklagevertreter hatte zwei Jahre und vier Monate gefordert. Das Gericht ging davon aus, dass er spätestens in dem Moment, als K. realisierte, was passiert, als Mittäter gemeinschaftlich geplant gehandelt hat. Richterin Pisecki machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass ein vollumfängliches Geständnis und etwas Reue ein noch niedrigeres Strafmaß bedeutet hätte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. K.’s Verteidiger Henry Hentschel kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.